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Motu Proprio

Zur "Missa Tridentina" haben die Päpste in den vergangenen Jahren verschiedene Male ein Motu-Proprio herausgegeben, welches Einzelheiten zur Rechtmässigkeit der "alten Messe" regelt.

Davon ab Sommer 2021 noch relevant sind folgende Dokumente:



 

Dekret „Quo magis“

Damit die eine Form des Römischen Ritus die andere mehr bereichert, empfahl Papst Benedikt XVI in seinem Brief an alle Bischöfe der lateinischen Kirche vom 7. Juli 2007[1], dass einige der neuen Präfationen in das Missale eingefügt werden sollten.

Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Die“ hatte diesen Gedanken durch die Instruktion Universæ Ecclesiæ bestätigt[2]. Darum hat diese Kommission in der Folge aufgrund eines Mandats Benedikts XVI. in dem genannten Brief und schöpfend aus neuen und alten Quellen eine Untersuchung nach geeigneteren Prinzipien für die Ergänzung von Präfationen in das alte Missale in Angriff genommen. Diese Untersuchung, die von der Päpstlichen Kommission begonnen worden ist, hat die Kongregation für die Glaubenslehre jetzt abgeschlossen, nachdem Papst Franziskus nach dem Motu Proprio vom 17. Januar 2019 alle Aufgaben der oben genannten Kommission auf jene Kongregation übertragen hatte. [3]

Nachdem die Kongregation für die Glaubenslehre einige Religioseninstitute, Gesellschaften des Apostolischen Lebens und Fachleute, die mit dem Usus antiqior verbunden sind, sowie den Kardinalpräfekten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentendisziplin konsultiert hat, billigt sie sieben Präfationen, wie sie im beigefügten Exemplar aufgeführt werden, und erlaubt, dass sie von jedem Bischof und Priester, der das Eucharistische Opfer nach den Normen des Apostolischen Schreibens Summorum Pontificum gemäß dem Missale Romanum von 1962 zelebriert, unter Beachtung der hinzugefügten Rubriken verwenden kann.

Die Bestimmungen dieses Dekretes sollen ungeachtet jeder gegenteiligen Anordnung vom 19. März dieses Jahre an, dem Fest des Heiligen Joseph, des Bräutigams der Heiligen Jungfrau Maria, des Bekenners und Patrons der ganzen Kirche, befolgt werden.

Papst Franziskus hat in einer dem weiter unten genannten Erzbischof, dem Sekretär der Congregatio pro Doctrina Fidei am 5. Dezember 2019 gewährten Audienz dieses Dekret bestätigt und seine Veröffentlichung angeordnet.

Rom, am Sitze der Kongregation für die Glaubenslehre, den 22. Februar 2020, dem Fest der Kathedra des heiligen Apostels Petrus

Aloisius F. Card. Ladaria, S.J.
Präfekt der Congregation für die Glaubenslehre

✠ Iacobus Morandi
Titularerzbischof
Sekretär

[1] Benedikt XVI., Epistula ad Episcopos ad producendas Litteras Apostolicas Motu Proprio datas, de Usu Liturgiæ Romanæ Instaurationi anni 1970 præcedentis, AAS 99 (2007), 798.

[2] Päpstliche Kommission “Ecclesia Dei”, Instructio ad exsequendas Litteras Apostolicas Summorum Pontificum a S. S. Benedicto PP. XVI Motu Proprio datas, AAS 103 (2011), 413-420, n. 25.

[3] Franziskus, Litteræ Apostolicæ Motu Proprio datæ de Pontificia Commissione “Ecclesia Dei”, die 17 Ianuarii 2019.


 

Dekret „Cum sanctissima“

Weil die heiligste Tugend Jesu Christi selber in den Tugenden der Heiligen leuchtet und weil den Gläubigen immer die Beispiele der Heiligen (1) als Vorbilder vor Augen gestellt werden müssen, hat Papst Benedikt XVI. in seinem Brief vom 7. Juli 2007 der Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“ den Auftrag erteilt, dass einige von ihnen, die in den letzten Jahrzehnten heiliggesprochen worden sind, auch nach der außerordentlichen Form des Römischen Ritus Verehrung zuteil werden könne (2). Denn „es passt sehr, dass der, der heilig ist bei Gott, auch bei den Menschen als heilig gilt“ (3) und „weil es für die Gläubigen nicht wenig nützt, immer neue Beispiele von Tugenden zu haben, die sie nachahmen müssen“ (4).

Denn die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“, die diesen Gedanken durch die Instruktion „Universae Ecclesiae“ bekräftigt hat (5), ist der Frage nachgegangen, ob die Diener Gottes, die in das Verzeichnis der Heiligen Aufnahme gefunden haben, in das alte Missale angemessen eingefügt werden können. Diese von jener Päpstlichen Kommission begonnene Untersuchung hat die Kongregation für die Glaubenslehre nun abgeschlossen, nachdem Papst Franziskus nach dem Motu Proprio vom 7. Januar 2019 alle Aufgaben jener Kommission auf diese Kongregation übertragen hatte (6).

Aus diesem Grund hat die Kongregation für die Glaubenslehre, nach Konsultation einiger Religioseninstitute, Gesellschaften des Apostolischen Lebens und Fachleute, die mit dem Usus antiqior verbunden sind, sowie des Kardinalpräfekten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentendisziplin die weiter unten aufgeführten Normen zur Förderung der kultischen Verehrung der Heiligen in der außerodentlichen Form approbiert, wobei jedoch die Zugeständnisse an die Kalender bzw. besonderen Feste, die vom Heiligen Stuhl bisher erteilt worden sind, aufrecht erhalten bleiben.

[1] Festmessen im weiteren Sinne (vgl. RGMR 302) können aus gerechtem Grund an allen Festtagen 3. Klasse (jene ausgenommen, die unter Nr. 8 unten behandelt werden) sowie an den Vigilien der Heiligen 3. Klasse gefeiert werden.

[2] Außerdem wird mit Bezug auf RGMR 302 c) auch die Messe jedes beliebigen Heiligen, der in das Verzeichnis der Heiligen nach dem 26. Juli 1960 aufgenommen worden ist, erlaubt, an dem Tag nämlich, an dem vorgeschrieben ist, dass dessen liturgisches Gedächtnis von der ganzen Kirche begangen wird. Eine Votivmesse des Heiligen wird aber ebenso erlaubt nach den Normen RGMR 311 unter Beachtung der anderen Rubriken für Votivmessen.

[3] Sooft die Rede ist von einer Festmesse im weiteren Sinne, kann das vollständige Officium divinum, das mit der Messe übereinstimmt, gebetet werden gleich wie das Officium ordnarium (RGBR 169).

[4] Die ordentliche Commemoratio des Festes oder die unterlassene Vigil gemäß den in den Nummern 1-3 genannten Vorschriften erfolgt immer mit anderen zusammentreffenden Commemorationes gemäß den Rurbiken, unter Beachtung der RG 111 d).

[5] Um das Formular für die Messe und das Officium nach den oben genannten Regeln auszuwählen, wenn es nicht in den Eigentexten der Heiligen für bestimmte Orte oder in seinem neuen Supplement, das vom Heiligen Stuhl approbiert worden ist, steht, werden Texte aus dem Commune-Teil des Missale oder des Breviers genommen. Sooft es im Commune-Teil mehrere Formulare gibt, ist der Zelebrant frei in der Auswahl. Die Formulare aber, die im vorher genannten Eigentexten der Heiligen bzw. im Supplement aufgeführt werden, müssen an dem Tag verwendet werden, an dem sie in ihnen vorkommen.

[6] Der zur freien Wahl dem Zelebranten zur Verfügung stehende nicht gebotene Gedenktag des Heiligen oder des Geheimnisses kann an dem Tag zugelassen werden, an dem sie im Eigenteil der Heiligen für bestimmte Orte oder im neuen Supplement sowohl in der Messe als auch im Officium an den liturgischen Tagen 3. und 4. Klasse unter Beachtung der RG 111 d) aufgeführt werden.

[7] In Häusern von Religioseninstituten oder Gesellschaften des Apostolischen Lebens kommt es dem Oberen des Hauses zu, nicht dem Zelebranten, die Weise der Anwendung dieser Regelungen in der Konventmesse sowie im Chor- bzw. Gemeinschaftsgebet zu bestimmen

[8] Festtage 3. Klasse, die in diesen Regelungen weder verdrängt noch ausgelassen werden können, werde in der folgenden Tabelle aufgezählt. Die genannten Feste können auch an den Tagen 3. Klasse der Quadragesima und der Passionszeit gefeiert werden unter Berücksichtigung der Commemoratio des Wochentages gemäß den Rubriken.

Die Bestimmungen dieses Dekretes sollen ungeachtet jeder gegenteiligen Anordnung vom 19. März dieses Jahre an, dem Fest des Heiligen Joseph, des Bräutigams der Heiligen Jungfrau Maria, des Bekenners und Patrons der ganzen Kirche, befolgt werden.

Papst Franziskus hat in einer dem weiter unten genannten Erzbischof, dem Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehre am 5. Dezember 2019 gewährten Audienz dieses Dekret bestätigt und seine Veröffentlichung angeordnet.

Rom, am Sitze der Kongregation für die Glaubenslehre, den 22. Februar 2020, dem Fest der Kathedra des heiligen Apostels Petrus

Aloisius F. Card. Ladaria, S.J.
Präfekt der Congregation für die Glaubenslehre

✠ Iacobus Morandi
Titularerzbischof
Sekretär

_________________________

(1) Vgl. PIUS XII., Litt. enc. Mediator Dei, AAS 39 (1947), 581 ; CONCILIUM VATICANUM Il, Const. Sacrosanctum Concilium, n. 104.

(2) BENEDIKT XVI. Epistula ad Episcopos ad producendas Litteras Apostolicas Motu Proprio datas, de Usu Liturgiae Romanae Instaurationi anni 1970 praecedentis, AAS 99 (2007), 798.

(3) BENEDIKT XIV., De Servorum Dei Beatifìcatione et Canonizatione, Lib. I, Cap. XIII, 2.

(4) lbid., 5.

(5) PONTIFICIA COMMISSIO „ECCLESIA DEI“, Instructio ad exsequendas Litteras Apostolicas Summorum Pontificum a S.S. Benedicto PP. XVI Motu Proprio datas, AAS 103 (2011), 413-420, n. 25.

(6) FRANCISKUS, Litterae Apostolicae Motu Proprio datae de Pontifìcia Commissione „Ecclesia Dei“, die 17 Ianuarii 2019.


Liste der Festtage 3. Klasse, die nicht verdrängt werden können:



Januar
17 Hl. Antonius, Abt.
20 Hll. Fabian, Papst, Sebastian, Märtyrer.
21 Hl. Agnes, Jungfrau und Märtyrerin
24 Hl. Timotheus, Bischof un Märtyrer
25 Bekehrung des hl. Paulus, Apostel
26 Hl. Polykarp, Bischof und Märtyrer
27 Hl. Johannes Chrysostomus, Bischof, Bekenne und Kirchenlehrer.
29 Hl. Franz von Sales, Bischof, Bekenner und Kirchenlehre
31 Hl. Johannes Bosco, Bekenner

Februar
01 Hl. Ignatius, Bischof und Märtyrer
05 Heilige Agatha, Jungfrau und Märtyrerin
06 Hl. Titus, Bischof und Bekenner

März
06 Hl. Perpetua und Felizitas, Märtyrer
07 Heiliger Thomas von Aquin, Bekenner und Kirchenlehrer
09 Heilige Franziska Romana, Witwe
12 Hl. Gregor I, Papst, Bekenner und Kirchenlehrer
21 Hl. Benedikt, Abt
24 Heiliger Gabriel, Erzengel

April
11 Hl. Leo, Bekenner und Kirchenlehrer
14 Hl. Justin, Märtyrer
30 Hl. Katharina von Siena, Jungfrau

Mai
02 Hl. Athanasius, Bischof, Bekenner und Kirchenlehrer
04 Hl. Monika, Witwe
05 Hl. Pius V., Papst und Bekenner
09 Hl. Gregor von Nazianz, Bischof, Bekenner und Kirchnlehrer
25 Gregor VII., Papst und Bekenner
26 H. Philipp Neri, Bekenner

Juni
05 Hl. Bonifatius, Bischof und Märtyrer
11 Hl. Barnabas, Apostel
13 Hl. Antonius von Padua, Bekenner und Kirchenlehrer
14 Hl. Basilius der Große, Bischof, Bekenner und Kirchenlehrer
21 Hl. Aloisius Conzaga, Bekenner
30 Gedächtnis des hl. Paulus, Apostel

Juli
07 Hll. Cyrill und Methodius, Bischöfe und Bekenner
14 Hl. Bonaventura, Bischof, Bekenner und Kirchenlehrer
19 Hl. Vinzenz von Paul, Bekenner
22 Hl. Maria Magdalena, Büsserin
29 Hl. Martha, Jungfrau
31 Hl. Ignatius, Bekenner

Augustus
02 Hl. Alfons Maria von Liguori, Bischof, Bekenner und Kirchenlehrer
04 Hl. Dominikus, Bekenner
05 Weihe der Kirche Maria Schnee
08 Hl. Ioannes Mariaa Vianney, Bekenner
12 Hl. Klara, Jungfrau
20 S. Bernardi Abbatis et Eccl. Doct.
28 Hl. Augustinus, Bischof, Bekenner und Kirchenlehrer
29 Enthauptung des hl. Johannes des Täufers

September
03 Hl. Pius X., Papst und Bekenner
12 Maria Namen
16 Hl. Kornelius, Papst und Märtyer, Hl. Cyprian, Bischof und Märtyrer
27 Hll. Kosmas und Damasus, Märtyrer
30 Hl. Hieronymus, Priester, Bekenner und Kirchenlehrer

Oktober
02 Hl. Schutzengel
03 Hl. Theresia vom Kinde Jesu, Jungfrau
04 Hl. Franziskus, Bekenner
06 Hl. Bruno, Bekenner
14 Hl. Calixtus I., Papst ud Märtyrer
15 Hl. Theresia, Jungfrau

November
04 Hl. Karl, Bischof und Bekenner
11 Hl. Martin, Bischof und Bekenner
14 Heiliger Josaphat, Bischof und Märtyrer
18 Weihe der Basiliken St. Peter und St. Paul in Rom
22 Hl. Caecilia, Jungfrau und Märtyrerin
23 Hl. Clemens, Papst und Märtyrer
24 Hl. Johannes vom Kreuz, Bekenner und Kirchenlehrer

Dezember
03 Hl. Franz Xaver, Bekenner
06 Hl. Nikolaus, Bischof und Bekenner
07 Hl. Ambrosius, Bischof, Bekenner und Kirchenlehrer
11 Hl. Damasus, Papst und Bekenner
13 Hl. Lucia, Jungfrau und Märtyrerin
   



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