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Benedikt XVI spendet die Hl. Kommunion

Kommunionhygiene

Nachdem sich seit mehr als 50 Jahren in der ganzen Kirche ein ‚neuartiger‘ Modus zur Ausspendung der hl. Kommunion verbreitet hat, scheint für manche im Zeitalter des  Coronovirus der Zeitpunkt gekommen zu sein, der herkömmlichen Art der Kommunionspendung im Namen der ‚Hygiene‘ den Todesstoß zu versetzen.

Interessant ist, dass der ‚neuartige‘ Modus seinen Ursprung im Geist des Ungehorsams hat und dass schon gleich zu Beginn seiner Verbreitung der Verdacht geäußert wurde, er könne tödlich sein. Außerdem ist interessant, dass bei genauem Hinschauen die traditionelle Weise des Empfanges des hochheiligen Altarsakramentes in Zeiten alter und neuer Seuchen auch in epidemiologisch-hygienischer Hinsicht dem ‚neuartigen‘ Modus weit überlegen ist.

   


 

Die "68er" 


Beginnen wir mit einem geschichtlichen Rückblick auf die 68er: Dies war die Zeit, in der ‚aufgeklärte‘ Geister damit begannen, das Allerheiligste in ungewaschene und ungeweihte Hände zu legen, und zwar im offenen Ungehorsam gegenüber einer jahrhundertealten Ordnung. Die Legalisierung dieser Unart wurde am 29. Mai 1969 durch die Kongregation für den Gottesdienst mit der Instruktion ‚Memoriale Domini‘ eingeläutet.

Das Dokument beginnt mit dem so wahren Satz: „Die Kirche bezeugt, wenn sie das Gedächtnis des Herrn feiert, im Ritus selbst ihren Glauben an Christus und ihre Anbetung.“ Tatsächlich liegt die überzeugende Stärke und Strahlkraft des katholischen Glaubens in der unverletzlichen Einheit ihrer lex credendi und ihrer lex orandi: Der Glaube bestimmt den Ritus, und im Ritus kommen Glaube und Anbetung authentisch und unverfälscht zum Ausdruck. So sollte es sein!

Nach einem Exkurs über verschiedene historische Formen des Kommunionempfangs heißt es: „Mit dem tieferen Eindringen in Wahrheit und Bedeutung des eucharistischen Mysteriums und die Gegenwart Christi in ihm und aus dem Gefühl der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Sakrament und für die Demut beim Empfang desselben wurde es dann später üblich, daß der Priester selbst einen Teil des konsekrierten Brotes auf die Zunge des Empfangenden legte.“ Dieses tiefere Eindringen ins eucharistische Mysterium hat demnach zu einer Unterscheidung geführt, so dass weniger geeignete Formen durch immer bessere ersetzt wurden. Mit innerer Logik sagt deshalb das Dokument: „Diese Weise, die heilige Kommunion auszuteilen, soll … erhalten bleiben. Sie gründet nicht nur auf dem mehrere Jahrhunderte geübten Brauch, sie ist auch Ausdruck der Ehrfurcht der Gläubigen vor der Eucharistie. Sie schmälert keineswegs die personale Würde dessen, der zu einem so bedeutenden Sakrament hinzutritt. Vielmehr dient sie auch der Vorbereitung, die ein möglichst segensreicher Empfang des Herrenleibes erfordert.

   


 

Gefahren des "neuartigen Modus"


Im Vergleich zum „ohne vorherige Zustimmung des Apostolischen Stuhles“ eingeführten ‚neuartigen‘ Modus der Kommunionspendung heißt es: „Diese herkömmliche Praxis gewährleistet auch zuverlässiger die erforderliche Ehrfurcht und die geziemende Würde bei der Spendung der heiligen Kommunion; sie hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen Gestalten fern, unter denen Christus in einzigartiger Weise ganz und unversehrt zugegen ist, Gott und Mensch, wesentlich und dauernd; sie fördert die Sorgfalt, mit der die Kirche stets die Fragmente des konsekrierten Brotes zu achten empfiehlt.

Da nun aber nach dem Auftreten des ‚neuartigen‘ Modus „einige wenige Bischofskonferenzen und einzelne Bischöfe“ den Antrag gestellt haben, in ihren Territorien die ‚Handkommunion‘ zuzulassen, hielt der Heilige Vater es für angemessen, „durch Umfrage bei den Bischöfen der lateinischen Kirche deren Ansicht zu ermitteln, ob es angezeigt sei, die (‚neuartige‘) Form einzuführen“, denn solch eine Änderung betreffe nicht nur die Disziplin.

Den nächsten Satz sollte man zweimal lesen: „Es steht auch zu befürchten, daß die neue Form der Kommunionspendung Gefahren nach sich zieht: Minderung der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Altarsakrament, Profanierung eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre.“ – Was hier befürchtet wird, sind keine Peanuts! Die ‚Minderung der Ehrfurcht‘ und die ‚Profanierung‘ des allerheiligsten Altarsakramentes fällt in den Bereich des ‚Sakrilegs‘; die Verfälschung der rechten Lehre hingegen unter ‚Häresie‘ mit der zu befürchtenden Folge der ‚Apostasie‘. Mit anderen Worten: Von allem Anfang an bestand die ausdrückliche Befürchtung, der ‚neuartige‘ Modus könne für die Kirche tödlich sein!

Nach dieser so klar geäußerten Befürchtung wird in basisdemokratischer Manier das Ergebnis der oben genannten Befragung kundgetan und wie folgt kommentiert: „Nach den vorliegenden Antworten ist also offenkundig die weitaus größte Zahl der Bischöfe keineswegs der Ansicht, die gegenwärtige Praxis solle geändert werden. Ein Gefühl des Unbehagens, zumal im gottesdienstlichen Bereich, wäre bei diesen Bischöfen und sehr vielen Gläubigen die Folge, falls diese Änderung dennoch geschähe.

Nächster Abschnitt: „In Anbetracht der Meinungsäußerung und Beratung seitens derer, die der Heilige Geist bestellt hat zu Bischöfen, um die (Orts-)Kirchen zu leiten, im Hinblick auf die Bedeutung der anstehenden Frage und auf das Gewicht der Argumente, schien es daher dem Heiligen Vater nicht angezeigt, die seit langem herkömmliche Form der Kommunionspendung zu ändern. Bischöfe und Priester und die Gläubigen ermahnt daher der Apostolische Stuhl, der geltenden und erneut bestätigten Ordnung zu folgen.

   


 

Alles klar? Kommen wir zum Gegenteil: 


Alles klar? – Man könnte meinen, das verhängnisvolle Dokument sei nun glücklich beendet. Doch Fehlanzeige. Leider geht es weiter, und es folgt genau das Gegenteil vom soeben Gesagten.

Den nächsten Absatz möchte man in blutroten Lettern schreiben: „Um jedoch den Bischofskonferenzen zu helfen in der Erfüllung ihres Hirtendienstes, der bei den heutigen Verhältnissen oft genug allzu schwer ist, überträgt der Apostolische Stuhl dort, wo der entgegenstehende Brauch, die Handkommunion nämlich, bereits Eingang gefunden hat, diesen Konferenzen die schwere Last, gegebenenfalls die besonderen Umstände zu prüfen. Voraussetzung
ist jedoch:

  • Jegliche Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht oder falscher Auffassungen über die allerheiligste Eucharistie ist abzuwenden.“
  • Die Beschlüsse seien in den Bischofskonferenzen in geheimer Abstimmung mit Zweidrittel-Mehrheit zu fassen und dann dem Heiligen Stuhl vorzulegen, der „sodann die einzelnen Fälle einer sorgfältigen Prüfung unterziehen“ werde.

So endet das Dokument. Doch es folgt ein weiteres.

Hat eine Bischofskonferenz formell die Einführung des ‚neuartigen‘ Modus erbeten, erhielt sie als Antwort auf den „gestellten Antrag bezüglich der Genehmigung zur Austeilung der Kommunion in die Hand der Gläubigen“ den Bescheid, der Heilige Vater gestatte, dass im Gebiet der jeweiligen Bischofskonferenz „jeder Bischof nach seinem Ermessen und Gewissen die Einführung des neuen Ritus der Kommunionausteilung in seiner Diözese“ genehmige, „und zwar unter der Bedingung, daß jede Möglichkeit der Überraschung auf Seiten der Gläubigen und jegliche Gefahr der Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Eucharistie vermieden werde“.

Weiter werden zur Bewahrung dieser Bedingung, folgende Regeln aufgestellt:

  • „Die neue Art des Kommunizierens darf nicht derart aufgedrängt werden, daß der traditionelle Brauch ausgeschlossen wird. Es ist besonders wichtig, daß jeder Gläubige da, wo legitimerweise der neue Brauch erlaubt ist, die Möglichkeit erhält, die Kommunion in den Mund zu empfangen, auch wenn gleichzeitig andere Personen zur Kommunion gehen, die die Hostie in die Hand erhalten.“
  • Der Ritus der Handkommunion darf nicht ohne Vorsicht angewendet werden.“ Die Rede ist von einer vorhergehenden angemessenen Unterweisung, bei der anzustreben sei, „jeden möglichen Anschein einer Änderung im Glauben der Kirche an die eucharistische Gegenwart und auch jede Gefahr oder einfach die Möglichkeit der Profanierung auszuschließen.
  •  „Die dem Gläubigen angebotene Möglichkeit, das eucharistische Brot in die Hand zu emp-fangen und selber zum Munde zu führen, darf ihn nicht dazu verleiten, es als ein gewöhnliches Stück Brot oder irgendeine beliebige geweihte Sache anzusehen.
    • Verordnet wird schließlich, „daß keine Teilchen des eucharistischen Brotes fallengelassen oder verstreut werden“, und auch „auf eine geziemende Sauberkeit der Hände“ sei zu achten.

Die Bischöfe wurden verpflichtet, nach Ablauf von sechs Monaten nach Einführung des ‚neuartigen‘ Modus einen Bericht über die Ergebnisse dieser Erlaubnis zu schicken.

Es soll Gläubige, Priester und Bischöfe geben, die der Meinung sind, die mit der Einführung des ‚neuartigen‘ Modus verbundenen Bedingungen seien unerfüllbar.

   


 

50 jahre später

Und wie steht es nach nun mehr als fünfzig Jahren praktischer Erfahrung mit den ‚Früchten‘ des ‚neuartigen‘ Modus?

In den folgenden Jahren und Jahrzehnten gab es mehrere römische Verlautbarungen, in denen teilweise schwerwiegende Missstände im Umgang mit dem Allerheiligsten angeprangert wurden. Genannt sei nur die Instruktion ‚Redemptionis Sacramentum‘ der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 25. März 2004, in der es unter Nr. 92 heißt: „Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden.“ – Wer aber möchte bestreiten, dass diese Gefahr der Profanierung in Wirklichkeit unvermeidbar ist?
Lieber Leser! Der Hinweis auf die Gefahr und auf den unermesslichen Schaden, den die Kirche seit Einführung der ‚Handkommunion‘ erlitten hat, kommt nicht aus Nostalgie und auch nicht aus verschwörungstheoretischer Leidenschaft, sondern aus Liebe zur Mutter Kirche.

Als der Autor dieser Zeilen im Jahr 1980 zur ersten heiligen Kommunion ging, war die Praxis der Handkommunion ungefähr genauso alt wie er selber. Der gute Ortspfarrer wünschte, dass die erste hl. Kommunion Mundkommunion sein solle. Als er am folgenden Tag das Allerheiligste in die Hand legte, konnte man eine tiefe Intuition spüren, dass dies der Ehrfurcht vor diesem hochheiligen Sakrament nicht entspreche.

Wenn man das Glück hatte, eine hl. Messe im überlieferten Ritus zu erleben, kann man wahrnehmen, mit welch feiner Sorgfalt der Priester die eucharistischen Gestalten umgibt und dass hier der Glaube der Kirche und der liturgische Ritus in überzeugendem Einklang stehen.
   


 

Hygiene bei der Hl. Kommunion


Aktuell gibt es manche diözesanen und bischofskonferenzlichen Bestrebungen, coronabedingt die letzten Reste der überlieferten Form der Kommunionspendung abzustellen. Dabei wird die ‚Mundkommunion‘ unter den falschen Generalverdacht gestellt, unhygienisch zu sein. Deshalb werden alle Gläubigen, aber auch Priester und Bischöfe gebeten, das Folgende zu bedenken:

  •  Es gehört zum überlieferten Ritus selbst, dass der Priester vor jeder Zelebration unter Gebet in der Sakristei gründlich die Hände wäscht.
  •  Im überlieferten Ritus berührt nicht jedermann (insbesondere auch kein sog. ‚Kommunionhelfer‘) die heiligen Gefäße. Selbst der Messner benutzt vielerorts ein Tuch oder Handschuhe zum Umgang mit Kelch oder Ziborium. In der gegenwärtigen Zeit ist auch dieser Aspekt, dass nämlich nur der Priester (der ja zuvor die Hände gewaschen hat) Kelch und Ziborium berührt von hygienischem Belang.
  •  Sobald der Priester den ersten Teil der heiligen Wandlung vollzogen hat, hält er die Konsekrationsfinger (nämlich Daumen und Zeigefinger beider Hände) ehrfürchtig beieinander und berührt damit gar nichts mehr als nur die heilige Brotsgestalt. Nicht einmal zum Blättern im Messbuch benutzt er diese Finger, geschweige denn zur ‚Pax‘. Der die Zelebration im ‚neuen Ritus‘ gewohnte Mitbruder mag sich ehrlich fragen, was alles er zwischen Konsekration und Kommunion mit seinen Daumen und Zeigefingern berührt, von der modernen Form des ‚Friedensgrußes‘ ganz zu schweigen.
  •  Das Allerheiligste wird im überlieferten Ritus nie in die Hand genommen, denn der Priester berührt den eucharistischen Leib des Herrn nur mit den Fingerspitzen.
  •  Bei der Spendung des allerheiligsten Sakramentes steht der Priester dem kommunizierenden Gläubigen nicht von Angesicht zu Angesicht, und er sagt weder „Der Leib Christi“ noch antwortet der Kommunizierende mit einem „Amen“. Nun haben immerhin auch einige Bischöfe erkannt, dass das ohne Mundschutz ins Angesicht gesprochene „st“ hygienisch problematisch sein könnte. Im überlieferten Ritus spricht der Priester still (ohne Stimme) über den knieenden Gläubigen den Segen: „Corpus Domini nostri Jesu Christi custodiat animam tuam in vitam aeternam. Amen.“ Da der Gläubige zuvor das Knie gebeugt hat und im Normalfall (bei gesundem Knie) in knieender Haltung kommuniziert, brauchen wir kein „Amen“ zur Bestätigung des Glaubens oder als zusätzlichen Akt der Anbetung.
  •  Gerade weil der Gläubige im Moment des Kommunionempfangs nicht „Amen“ sagt, atmet er nicht aus, sondern ein. Das könnte von Bedeutung sein, wenn von der Gefahr einer ‚Tröpfcheninfektion‘ die Rede ist.
  •  Die selbstverständlich genutzte Kommunionbank bringt den Gläubigen zum Empfang des heiligsten Sakramentes in eine stabile Lage und für den Kommunionspender in eine ange-nehme Höhe. So wird die präzise Spendung des Herrenleibes beträchtlich erleichtert.

 Die Gläubigen, die den überlieferten Ritus als geistliche Heimat für sich entdecken, werden von klugen Seelsorgern auch immer wieder einmal über die äußere Seite des korrekten Kommunionempfangs unterrichtet. Man sagt ihnen beispielsweise, dass man nicht die Zunge herausstreckt, sondern die Zunge ganz ruhig auf die untere Lippe legt. Auch sagt man ihnen, dass man nicht ‚schnappt‘ und die heilige Hostie auch nicht nach oben drückt. Vielmehr werden die Gläubigen unterwiesen, sobald sie die heilige Brotsgestalt auf Vielmehr werden die Gläubigen unterwiesen, sobald sie die heilige Brotsgestalt auf ihrer Zunge fühlen, die heilige Hostie ganz langsam in den Mund zu nehmen und dann in Andacht und Anbetung zur persönlichen Zwiesprache mit dem Heiland auf den Platz in der Bank zurückzukehren.

  •  Im Normalfall kommt es praktisch gar nie vor, dass ein Priester bei der Spendung der heiligen Kommunion die Zunge oder Lippe eines Gläubigen berührt. Sollten einzelne Gläubige doch den Eindruck haben, dass ein Priester sich in dieser Hinsicht ungeschickt anstellt, sollten sie unbedingt mit dem Priester reden und notfalls auch mit seinen kirchlichen Oberen.
  • Für den Bereich der deutschsprachigen Personalpfarreien besteht die klare Anweisung: "Sollte durch Ungeschick des Priesters oder des Kommunikanten der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass der Priester eine Zunge oder Lippe berührt, dann wird er sogleich zum Altar gehen, dort das Ziborium mit dem Allerheiligsten abstellen und sich gründlich die Hände waschen, um danach mit der Ausspendung der heiligen Kommunion fortzufahren."

 Mit der Einführung des ‚neuartigen‘ Modus war wohl eine Ermahnung zur Reinlichkeit der Hände verbunden. Wie das in der Praxis aussieht, mag jeder selbst beurteilen. Er denke aber unbedingt daran, was aller er seit der letzten gründlichen Händewaschung berührt hat: von Türklinken und -griffen über Schlüssel, Kirchenbänke, speckige Gesangbücher bis zum Taschentuch und Smartphone. Wer will es einem Priester verdenken, der es für unhygienisch hält, das Allerheiligste in ungewaschene Hände zu legen?

  •  Bei der Ausspendung des Allerheiligsten nach der traditionellen Form besteht eine wesentlich höhere natürliche Hemmschwelle zur Berührung einer Zunge als im ‚neuartigen‘ Ritus zur Berührung einer Hand. Lässt der Kommunionspender das Allerheiligste in die Hand des Kommunikanten fallen, oder wird er nicht doch immer wieder die Hände der Kommunikanten berühren?
  •  Im direkten Vergleich zwischen traditioneller und ‚neuartiger‘ Form der Kommunionspendung sind wir überzeugt, dass bei korrekter Spendung der Mundkommunion den hygienischen Erfordernissen sehr viel besser entsprochen wird als das bei der Handkommunion der Fall ist.

Grundsätzlich sei noch auf eine kleine aber verhängnisvolle Fehlübersetzung im neuen Missale hinweisen, die an prominenter Stelle, nämlich in der heiligen Wandlung selbst, verortet ist. Wo im neuen Messbuch die Worte stehen „Nehmet und esset alle davon“ heißt es im lateinischen Original: „Accipite et manducate ex hoc omnes!“ Das lateinische Wort ‚accipere‘ heißt nicht ‚nehmen‘, sondern ‚empfangen‘/‚in Empfang nehmen‘/‚hinnehmen‘. Original und korrekte  Übersetzung bringen zum Ausdruck, dass man sich ein Sakrament nicht nimmt, sondern dass man das Sakrament empfängt. Das Verhängnis mit dem Selbernehmen ist übrigens alt und gleich auf den ersten Seiten der Heiligen Schrift zu finden!

Nun ist dieses Wort ein wenig länger geworden, als es eigentlich gedacht war. Wird es auf offene Ohren und auf offene Herzen stoßen? Die Priester (und Bischöfe) unter den Lesern mögen an die überaus hohe Verantwortung für das Heilige denken, das der Obhut ihrer geweihten Hände anvertraut ist. Dafür wird jeder selbst einmal vor Gott Rechenschaft geben, und nicht die Bischofskonferenz. Liebe Gläubige, lassen Sie sich unter keinen Umständen zur Handkommunion drängen! Als einzige Alternative zur sakramentalen Kommunion bleibt die geistige Kommunion. Und liebe Mitbrüder, haben Sie den Mut, für Ihre eigene Praxis eine Konsequenz zu ziehen, die einmal vor dem Angesicht unseres Herrn Bestand haben wird!

   
   
 
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