Nachdem sich seit mehr als 50 Jahren in der ganzen Kirche ein ‚neuartiger‘
Modus zur Ausspendung der hl. Kommunion verbreitet hat, scheint für manche im
Zeitalter des Coronovirus der Zeitpunkt gekommen zu sein, der
herkömmlichen Art der Kommunionspendung im Namen der ‚Hygiene‘ den Todesstoß zu
versetzen.
Interessant ist, dass der ‚neuartige‘ Modus seinen Ursprung im Geist des
Ungehorsams hat und dass schon gleich zu Beginn seiner Verbreitung der
Verdacht geäußert wurde, er könne tödlich sein. Außerdem ist interessant,
dass bei genauem Hinschauen die traditionelle Weise des Empfanges des
hochheiligen Altarsakramentes in Zeiten alter und neuer Seuchen auch in
epidemiologisch-hygienischer Hinsicht dem ‚neuartigen‘ Modus weit überlegen
ist.
Die "68er"
Beginnen wir mit einem geschichtlichen Rückblick auf die 68er: Dies
war die Zeit, in der ‚aufgeklärte‘ Geister damit begannen, das
Allerheiligste in ungewaschene und ungeweihte Hände zu legen, und zwar im
offenen Ungehorsam gegenüber einer jahrhundertealten Ordnung. Die
Legalisierung dieser Unart wurde am 29. Mai 1969 durch die Kongregation für
den Gottesdienst mit der Instruktion ‚Memoriale Domini‘ eingeläutet.
Das Dokument beginnt mit dem so wahren Satz: „Die Kirche bezeugt,
wenn sie das Gedächtnis des Herrn feiert, im Ritus selbst ihren Glauben an
Christus und ihre Anbetung.“ Tatsächlich liegt die überzeugende Stärke
und Strahlkraft des katholischen Glaubens in der unverletzlichen Einheit
ihrer lex credendi und ihrer lex orandi: Der Glaube bestimmt den Ritus, und
im Ritus kommen Glaube und Anbetung authentisch und unverfälscht zum
Ausdruck. So sollte es sein!
Nach einem Exkurs über verschiedene historische Formen des
Kommunionempfangs heißt es: „Mit dem tieferen Eindringen in Wahrheit und
Bedeutung des eucharistischen Mysteriums und die Gegenwart Christi in ihm
und aus dem Gefühl der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Sakrament und für
die Demut beim Empfang desselben wurde es dann später üblich, daß der
Priester selbst einen Teil des konsekrierten Brotes auf die Zunge des
Empfangenden legte.“ Dieses tiefere Eindringen ins eucharistische
Mysterium hat demnach zu einer Unterscheidung geführt, so dass weniger
geeignete Formen durch immer bessere ersetzt wurden. Mit innerer Logik sagt
deshalb das Dokument: „Diese Weise, die heilige Kommunion auszuteilen,
soll … erhalten bleiben. Sie gründet nicht nur auf dem mehrere Jahrhunderte
geübten Brauch, sie ist auch Ausdruck der Ehrfurcht der Gläubigen vor der
Eucharistie. Sie schmälert keineswegs die personale Würde dessen, der zu
einem so bedeutenden Sakrament hinzutritt. Vielmehr dient sie auch der
Vorbereitung, die ein möglichst segensreicher Empfang des Herrenleibes
erfordert.“
Gefahren des "neuartigen Modus"
Im Vergleich zum „ohne vorherige Zustimmung des Apostolischen
Stuhles“ eingeführten ‚neuartigen‘ Modus der Kommunionspendung heißt
es: „Diese herkömmliche Praxis gewährleistet auch zuverlässiger die
erforderliche Ehrfurcht und die geziemende Würde bei der Spendung der
heiligen Kommunion; sie hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen
Gestalten fern, unter denen Christus in einzigartiger Weise ganz und
unversehrt zugegen ist, Gott und Mensch, wesentlich und dauernd; sie fördert
die Sorgfalt, mit der die Kirche stets die Fragmente des konsekrierten
Brotes zu achten empfiehlt.“
Da nun aber nach dem Auftreten des ‚neuartigen‘ Modus „einige wenige
Bischofskonferenzen und einzelne Bischöfe“ den Antrag gestellt haben,
in ihren Territorien die ‚Handkommunion‘ zuzulassen, hielt der Heilige Vater
es für angemessen, „durch Umfrage bei den Bischöfen der lateinischen
Kirche deren Ansicht zu ermitteln, ob es angezeigt sei, die (‚neuartige‘)
Form einzuführen“, denn solch eine Änderung betreffe nicht nur die
Disziplin.
Den nächsten Satz sollte man zweimal lesen: „Es steht auch zu
befürchten, daß die neue Form der Kommunionspendung Gefahren nach sich
zieht: Minderung der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Altarsakrament,
Profanierung eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre.“
– Was hier befürchtet wird, sind keine Peanuts! Die ‚Minderung der
Ehrfurcht‘ und die ‚Profanierung‘ des allerheiligsten Altarsakramentes fällt
in den Bereich des ‚Sakrilegs‘; die Verfälschung der rechten Lehre hingegen
unter ‚Häresie‘ mit der zu befürchtenden Folge der ‚Apostasie‘. Mit anderen
Worten: Von allem Anfang an bestand die ausdrückliche Befürchtung, der
‚neuartige‘ Modus könne für die Kirche tödlich sein!
Nach dieser so klar geäußerten Befürchtung wird in basisdemokratischer
Manier das Ergebnis der oben genannten Befragung kundgetan und wie folgt
kommentiert: „Nach den vorliegenden Antworten ist also offenkundig die
weitaus größte Zahl der Bischöfe keineswegs der Ansicht, die gegenwärtige
Praxis solle geändert werden. Ein Gefühl des Unbehagens, zumal im
gottesdienstlichen Bereich, wäre bei diesen Bischöfen und sehr vielen
Gläubigen die Folge, falls diese Änderung dennoch geschähe.“
Nächster Abschnitt: „In Anbetracht der Meinungsäußerung und Beratung
seitens derer, die der Heilige Geist bestellt hat zu Bischöfen, um die
(Orts-)Kirchen zu leiten, im Hinblick auf die Bedeutung der anstehenden
Frage und auf das Gewicht der Argumente, schien es daher dem Heiligen Vater
nicht angezeigt, die seit langem herkömmliche Form der Kommunionspendung zu
ändern. Bischöfe und Priester und die Gläubigen ermahnt daher der
Apostolische Stuhl, der geltenden und erneut bestätigten Ordnung zu folgen.“
Alles klar? Kommen wir zum Gegenteil:
Alles klar? – Man könnte meinen, das verhängnisvolle Dokument sei nun
glücklich beendet. Doch Fehlanzeige. Leider geht es weiter, und es folgt
genau das Gegenteil vom soeben Gesagten.
Den nächsten Absatz möchte man in blutroten Lettern schreiben: „Um
jedoch den Bischofskonferenzen zu helfen in der Erfüllung ihres
Hirtendienstes, der bei den heutigen Verhältnissen oft genug allzu schwer
ist, überträgt der Apostolische Stuhl dort, wo der entgegenstehende Brauch,
die Handkommunion nämlich, bereits Eingang gefunden hat, diesen Konferenzen
die schwere Last, gegebenenfalls die besonderen Umstände zu prüfen.
Voraussetzung ist jedoch:
Jegliche Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht oder falscher
Auffassungen über die allerheiligste Eucharistie ist abzuwenden.“
Die Beschlüsse seien in den Bischofskonferenzen in geheimer
Abstimmung mit Zweidrittel-Mehrheit zu fassen und dann dem Heiligen
Stuhl vorzulegen, der „sodann die einzelnen Fälle einer sorgfältigen
Prüfung unterziehen“ werde.
So endet das Dokument. Doch es folgt ein weiteres.
Hat eine
Bischofskonferenz formell die Einführung des ‚neuartigen‘ Modus erbeten,
erhielt sie als Antwort auf den „gestellten Antrag bezüglich der
Genehmigung zur Austeilung der Kommunion in die Hand der Gläubigen“ den
Bescheid, der Heilige Vater gestatte, dass im Gebiet der jeweiligen
Bischofskonferenz „jeder Bischof nach seinem Ermessen und Gewissen die
Einführung des neuen Ritus der Kommunionausteilung in seiner Diözese“
genehmige, „und zwar unter der Bedingung, daß jede Möglichkeit der
Überraschung auf Seiten der Gläubigen und jegliche Gefahr der
Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Eucharistie vermieden werde“.
Weiter werden zur Bewahrung dieser Bedingung, folgende Regeln aufgestellt:
„Die neue Art des Kommunizierens darf nicht derart aufgedrängt
werden, daß der traditionelle Brauch ausgeschlossen wird. Es ist
besonders wichtig, daß jeder Gläubige da, wo legitimerweise der neue
Brauch erlaubt ist, die Möglichkeit erhält, die Kommunion in den Mund zu
empfangen, auch wenn gleichzeitig andere Personen zur Kommunion gehen,
die die Hostie in die Hand erhalten.“
Der Ritus der Handkommunion darf nicht ohne Vorsicht angewendet
werden.“ Die Rede ist von einer vorhergehenden angemessenen
Unterweisung, bei der anzustreben sei, „jeden möglichen Anschein
einer Änderung im Glauben der Kirche an die eucharistische Gegenwart und
auch jede Gefahr oder einfach die Möglichkeit der Profanierung
auszuschließen.“
„Die dem Gläubigen angebotene Möglichkeit, das
eucharistische Brot in die Hand zu emp-fangen und selber zum Munde zu
führen, darf ihn nicht dazu verleiten, es als ein gewöhnliches Stück
Brot oder irgendeine beliebige geweihte Sache anzusehen.“ •
Verordnet wird schließlich, „daß keine Teilchen des eucharistischen
Brotes fallengelassen oder verstreut werden“, und auch „auf
eine geziemende Sauberkeit der Hände“ sei zu achten.
Die Bischöfe wurden verpflichtet, nach Ablauf von sechs Monaten nach
Einführung des ‚neuartigen‘ Modus einen Bericht über die Ergebnisse dieser
Erlaubnis zu schicken.
Es soll Gläubige, Priester und Bischöfe geben,
die der Meinung sind, die mit der Einführung des ‚neuartigen‘ Modus
verbundenen Bedingungen seien unerfüllbar.
50 jahre später
Und wie steht es nach nun mehr als fünfzig Jahren praktischer Erfahrung mit
den ‚Früchten‘ des ‚neuartigen‘ Modus?
In den folgenden Jahren und
Jahrzehnten gab es mehrere römische Verlautbarungen, in denen teilweise
schwerwiegende Missstände im Umgang mit dem Allerheiligsten angeprangert
wurden. Genannt sei nur die Instruktion ‚Redemptionis Sacramentum‘ der
Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 25. März
2004, in der es unter Nr. 92 heißt: „Wenn eine Gefahr der Profanierung
besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben
werden.“ – Wer aber möchte bestreiten, dass diese Gefahr der
Profanierung in Wirklichkeit unvermeidbar ist? Lieber Leser! Der Hinweis
auf die Gefahr und auf den unermesslichen Schaden, den die Kirche seit
Einführung der ‚Handkommunion‘ erlitten hat, kommt nicht aus Nostalgie und
auch nicht aus verschwörungstheoretischer Leidenschaft, sondern aus Liebe
zur Mutter Kirche.
Als der Autor dieser Zeilen im Jahr 1980 zur
ersten heiligen Kommunion ging, war die Praxis der Handkommunion ungefähr
genauso alt wie er selber. Der gute Ortspfarrer wünschte, dass die erste hl.
Kommunion Mundkommunion sein solle. Als er am folgenden Tag das
Allerheiligste in die Hand legte, konnte man eine tiefe Intuition spüren,
dass dies der Ehrfurcht vor diesem hochheiligen Sakrament nicht entspreche.
Wenn man das Glück hatte, eine hl. Messe im überlieferten Ritus zu
erleben, kann man wahrnehmen, mit welch feiner Sorgfalt der Priester die
eucharistischen Gestalten umgibt und dass hier der Glaube der Kirche und der
liturgische Ritus in überzeugendem Einklang stehen.
Hygiene bei der Hl. Kommunion
Aktuell gibt es manche diözesanen und bischofskonferenzlichen
Bestrebungen, coronabedingt die letzten Reste der überlieferten Form der
Kommunionspendung abzustellen. Dabei wird die ‚Mundkommunion‘ unter den
falschen Generalverdacht gestellt, unhygienisch zu sein. Deshalb werden alle
Gläubigen, aber auch Priester und Bischöfe gebeten, das Folgende zu
bedenken:
Es gehört zum überlieferten Ritus selbst, dass der Priester
vor jeder Zelebration unter Gebet in der Sakristei gründlich die Hände
wäscht.
Im überlieferten Ritus berührt nicht jedermann (insbesondere
auch kein sog. ‚Kommunionhelfer‘) die heiligen Gefäße. Selbst der
Messner benutzt vielerorts ein Tuch oder Handschuhe zum Umgang mit Kelch
oder Ziborium. In der gegenwärtigen Zeit ist auch dieser Aspekt, dass
nämlich nur der Priester (der ja zuvor die Hände gewaschen hat) Kelch
und Ziborium berührt von hygienischem Belang.
Sobald der Priester den ersten Teil der heiligen Wandlung
vollzogen hat, hält er die Konsekrationsfinger (nämlich Daumen und
Zeigefinger beider Hände) ehrfürchtig beieinander und berührt damit gar
nichts mehr als nur die heilige Brotsgestalt. Nicht einmal zum Blättern
im Messbuch benutzt er diese Finger, geschweige denn zur ‚Pax‘. Der die
Zelebration im ‚neuen Ritus‘ gewohnte Mitbruder mag sich ehrlich fragen,
was alles er zwischen Konsekration und Kommunion mit seinen Daumen und
Zeigefingern berührt, von der modernen Form des ‚Friedensgrußes‘ ganz zu
schweigen.
Das Allerheiligste wird im überlieferten Ritus nie in die Hand
genommen, denn der Priester berührt den eucharistischen Leib des Herrn
nur mit den Fingerspitzen.
Bei der Spendung des allerheiligsten Sakramentes steht der
Priester dem kommunizierenden Gläubigen nicht von Angesicht zu
Angesicht, und er sagt weder „Der Leib Christi“ noch antwortet
der Kommunizierende mit einem „Amen“. Nun haben immerhin auch
einige Bischöfe erkannt, dass das ohne Mundschutz ins Angesicht
gesprochene „st“ hygienisch problematisch sein könnte. Im
überlieferten Ritus spricht der Priester still (ohne Stimme) über den
knieenden Gläubigen den Segen: „Corpus Domini nostri Jesu Christi
custodiat animam tuam in vitam aeternam. Amen.“ Da der Gläubige
zuvor das Knie gebeugt hat und im Normalfall (bei gesundem Knie) in
knieender Haltung kommuniziert, brauchen wir kein „Amen“ zur Bestätigung
des Glaubens oder als zusätzlichen Akt der Anbetung.
Gerade weil der Gläubige im Moment des Kommunionempfangs nicht
„Amen“ sagt, atmet er nicht aus, sondern ein. Das könnte von
Bedeutung sein, wenn von der Gefahr einer ‚Tröpfcheninfektion‘ die Rede
ist.
Die selbstverständlich genutzte Kommunionbank bringt den
Gläubigen zum Empfang des heiligsten Sakramentes in eine stabile Lage
und für den Kommunionspender in eine ange-nehme Höhe. So wird die
präzise Spendung des Herrenleibes beträchtlich erleichtert.
Die Gläubigen, die den überlieferten Ritus als geistliche Heimat
für sich entdecken, werden von klugen Seelsorgern auch immer wieder einmal
über die äußere Seite des korrekten Kommunionempfangs unterrichtet. Man sagt
ihnen beispielsweise, dass man nicht die Zunge herausstreckt, sondern die
Zunge ganz ruhig auf die untere Lippe legt. Auch sagt man ihnen, dass man
nicht ‚schnappt‘ und die heilige Hostie auch nicht nach oben drückt.
Vielmehr werden die Gläubigen unterwiesen, sobald sie die heilige
Brotsgestalt auf Vielmehr werden die Gläubigen unterwiesen, sobald sie die
heilige Brotsgestalt auf ihrer Zunge fühlen, die heilige Hostie ganz langsam
in den Mund zu nehmen und dann in Andacht und Anbetung zur persönlichen
Zwiesprache mit dem Heiland auf den Platz in der Bank zurückzukehren.
Im Normalfall kommt es praktisch gar nie vor, dass ein
Priester bei der Spendung der heiligen Kommunion die Zunge oder Lippe
eines Gläubigen berührt. Sollten einzelne Gläubige doch den Eindruck
haben, dass ein Priester sich in dieser Hinsicht ungeschickt anstellt,
sollten sie unbedingt mit dem Priester reden und notfalls auch mit
seinen kirchlichen Oberen.
Für den Bereich der deutschsprachigen Personalpfarreien besteht die
klare Anweisung: "Sollte durch Ungeschick des Priesters oder des
Kommunikanten der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass der Priester
eine Zunge oder Lippe berührt, dann wird er sogleich zum Altar gehen,
dort das Ziborium mit dem Allerheiligsten abstellen und sich gründlich
die Hände waschen, um danach mit der Ausspendung der heiligen Kommunion
fortzufahren."
Mit der Einführung des ‚neuartigen‘ Modus war wohl eine Ermahnung
zur Reinlichkeit der Hände verbunden. Wie das in der Praxis aussieht, mag
jeder selbst beurteilen. Er denke aber unbedingt daran, was aller er seit
der letzten gründlichen Händewaschung berührt hat: von Türklinken und
-griffen über Schlüssel, Kirchenbänke, speckige Gesangbücher bis zum
Taschentuch und Smartphone. Wer will es einem Priester verdenken, der es für
unhygienisch hält, das Allerheiligste in ungewaschene Hände zu legen?
Bei der Ausspendung des Allerheiligsten nach der
traditionellen Form besteht eine wesentlich höhere natürliche
Hemmschwelle zur Berührung einer Zunge als im ‚neuartigen‘ Ritus zur
Berührung einer Hand. Lässt der Kommunionspender das Allerheiligste in
die Hand des Kommunikanten fallen, oder wird er nicht doch immer wieder
die Hände der Kommunikanten berühren?
Im direkten Vergleich zwischen traditioneller und ‚neuartiger‘
Form der Kommunionspendung sind wir überzeugt, dass bei korrekter
Spendung der Mundkommunion den hygienischen Erfordernissen sehr viel
besser entsprochen wird als das bei der Handkommunion der Fall ist.
Grundsätzlich sei noch auf eine kleine aber verhängnisvolle
Fehlübersetzung im neuen Missale hinweisen, die an prominenter Stelle,
nämlich in der heiligen Wandlung selbst, verortet ist. Wo im neuen Messbuch
die Worte stehen „Nehmet und esset alle davon“ heißt es im
lateinischen Original: „Accipite et manducate ex hoc omnes!“ Das
lateinische Wort ‚accipere‘ heißt nicht ‚nehmen‘, sondern ‚empfangen‘/‚in
Empfang nehmen‘/‚hinnehmen‘. Original und korrekte Übersetzung bringen
zum Ausdruck, dass man sich ein Sakrament nicht nimmt, sondern dass man das
Sakrament empfängt. Das Verhängnis mit dem Selbernehmen ist übrigens alt und
gleich auf den ersten Seiten der Heiligen Schrift zu finden!
Nun ist dieses Wort ein wenig länger geworden, als es eigentlich gedacht
war. Wird es auf offene Ohren und auf offene Herzen stoßen? Die Priester
(und Bischöfe) unter den Lesern mögen an die überaus hohe Verantwortung für
das Heilige denken, das der Obhut ihrer geweihten Hände anvertraut ist.
Dafür wird jeder selbst einmal vor Gott Rechenschaft geben, und nicht die
Bischofskonferenz. Liebe Gläubige, lassen Sie sich unter keinen Umständen
zur Handkommunion drängen! Als einzige Alternative zur sakramentalen
Kommunion bleibt die geistige Kommunion. Und liebe Mitbrüder, haben Sie den
Mut, für Ihre eigene Praxis eine Konsequenz zu ziehen, die einmal vor dem
Angesicht unseres Herrn Bestand haben wird!